In den vergangenen Wochen hat sich Swiss Textiles gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsverbänden und Konsumentenschutzorganisationen an das Büro des Nationalrats gewandt. Die hängigen Vorstösse zu ausländischen Online-Marktplätzen sollen in der laufenden Frühlingssession endlich traktandiert werden. Teilweise liegen diese Geschäfte seit rund anderthalb Jahren unbehandelt vor. FairTex Group AG als aktives Mitglied von Swiss Textiles begrüsst diesen Schritt.
Wir von Swiss Textiles engagieren uns seit geraumer Zeit politisch dafür, dass im Umgang mit ausländischen Online-Plattformen gleichwertige Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden. Zwar sind entsprechende parlamentarische Vorstösse eingereicht worden, doch deren Behandlung verzögert sich erheblich. Für Swiss Textiles sowie die mitunterzeichnenden Organisationen ist diese Verzögerung nicht länger akzeptabel.
In einem gemeinsamen Schreiben fordern wir das Büro des Nationalrats deshalb auf, die Vorlagen nun prioritär zu behandeln.
Wirtschaft verlangt faire Rahmenbedingungen
Internationale Billigplattformen wie Shein und Temu profitieren unser Ansicht nach weiterhin von Wettbewerbsverzerrungen. Schweizer Vorschriften lassen sich gegenüber ausländischen Online-Anbietern oft nicht oder nur unzureichend durchsetzen. Gleichzeitig sind inländische Unternehmen verpflichtet, sämtliche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Im Zentrum stehen Fragen des fairen Wettbewerbs, des Konsumentenschutzes und der Nachhaltigkeit. Täglich gelangen grosse Mengen an Produkten in die Schweiz, deren Qualität zweifelhaft ist und die teilweise Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken bergen.
Konkret richten unsere Verbände folgende Forderungen an den Bundesrat:
- Kein Ausweichen über Direktversand: Bestimmungen zur Produktsicherheit sowie im Lebensmittelrecht sollen so angepasst werden, dass sie auch für privat importierte Waren gelten. Der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten steht dabei im Vordergrund.
- Mehrwertsteuer konsequent umsetzen: Seit über einem Jahr gilt die Plattformbesteuerung gemäss MWSTG für ausländische Online-Marktplätze. Die Eidgenössische Steuerverwaltung soll deren Einhaltung kontrollieren und allfällige Umgehungsmöglichkeiten identifizieren.
- Kontrollbehörden stärken: Die enorme Zahl an Kleinsendungen aus dem Ausland bringt Zollstellen und kantonale Lebensmittelinspektorate an ihre Grenzen. Der Bund soll für Entlastung sorgen, gegebenenfalls finanziert durch eine Abgabe auf eingeführte Pakete.
- Umweltrecht durchsetzen: Die Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards ist bei ausländischen Plattformen schwer überprüfbar. Sie sollen – wie Unternehmen in der Schweiz – den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes zur Kreislaufwirtschaft (EPR) unterstellt werden.
- Rechtsvertretung in der Schweiz: Grosse Online-Händler mit Sitz im Ausland sollen für Behörden greifbar sein. Dafür braucht es eine verbindliche Rechtsvertretung in der Schweiz.
Bis zu 500’000 Pakete täglich aus Asien
Schätzungen zufolge treffen täglich bis zu einer halben Million Pakete aus Asien in der Schweiz ein. Darin befinden sich vielfach Produkte, die nicht den hiesigen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2023 ergab etwa, dass 15 von 18 getesteten Spielwaren, die über Temu und Shein angeboten wurden, in der Schweiz nicht verkehrsfähig gewesen wären.
Auch Kontrollen des Bundes kamen zu vergleichbaren Ergebnissen. Ähnliche Tests in Europa zeigen ebenfalls, dass ein grosser Teil der überprüften Spielwaren und Textilien Sicherheitsmängel aufweist oder verbotene Schadstoffe enthält.
Wiederholte Interventionen
Bereits im November 2024 hatten sich Swiss Textiles und weitere Verbände mit einem Schreiben an den Bundesrat gewandt. Darin verlangten sie faire Wettbewerbsbedingungen im Onlinehandel mit ausländischen Billiganbietern. Zuvor war schon im Mai desselben Jahres das Seco auf die Problematik aufmerksam gemacht worden.
EU ist weiter
Die Europäische Union hat entsprechende Regulierungslücken inzwischen geschlossen. Mit dem Inkrafttreten der Marktüberwachungsverordnung und durch den Digital Markets Act werden grosse Plattformen stärker in die Verantwortung genommen. Auf dieser Grundlage kann die EU gegen Anbieter wie Temu und Shein vorgehen. Zudem stellte die EU-Kommission Verstösse gegen den Digital Services Act fest und verpflichtete Temu, innerhalb eines Monats Korrekturen vorzunehmen.
Die Schweizer Textil- und Bekleidungsbranche setzt demgegenüber auf Qualität, Langlebigkeit und nachhaltige Produktionsweisen. Dem internationalen Wettbewerb stellt sie sich. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass für alle Marktteilnehmenden dieselben Regeln gelten. Genau dafür setzt sich Swiss Textiles ein: gleiche Bedingungen für alle.